Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Hundeschule Wittenberg-Oliver Kluge
§ 1 Geltung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Hundeschule Oliver Kluge Hundeschule-Wittenberg, Inh. Oliver Kluge (im Folgenden Hundeschule-Wittenberg genannt) gelten für sämtliche Trainings- und Veranstaltungen der Hundeschule-Wittenberg.
§ 2 Gegenstand der Leistungen
2.1 Leistungen der Hundeschule sind geschlossene Gruppenkurse, offene Kurse, Workshops, Seminare, Individualtrainings, Blöcke sowie geführte Spaziergänge.
2.2 Hundeschule-Wittenberg übernimmt keine Garantie für das Erreichen eines bestimmten Erfolges oder von Ausbildungszielen bei den o.g. Leistungen, da diese von der stets konsequenten Umsetzung der Trainingsansätze und somit maßgeblich von der Mitwirkung des Teilnehmers abhängen. Die Hundeschule führt die Leistungen nach den aktuellen Standards durch.
§ 3 Buchungen
3.1 Buchungsanfragen werden in der Hundeschule-Wittenberg schriftlich über das Kontaktformular, E-Mail oder mündlich per Telefon erfasst. Dies garantiert jedoch noch keinen zugesicherten Platz zur Durchführung der in § 2 genannten Leistungen. Ein Rechtsanspruch auf die in § 2 beschriebenen Leistungen besteht nicht.
3.2 Eine verbindliche und rechtskräftige Anmeldung über eine in § 2 beschriebene Leistung erfolgt durch Abschluss eines schriftlichen Vertrages, Anmeldebestätigung per E-Mail oder WhatsApp. Der Teilnehmende erkennt bei Anmeldung die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Hundeschule-Wittenberg an.
§ 4 Zahlungsbedingungen
4.1 Die Kosten der in § 2 beschriebenen Leistungen sind ohne Abzug, 7 Tage nach Rechnungsstellung, jedoch spätestens 2 Tage vor Eintritt der Leistung auf dem in der Rechnung aufgeführtem Bankkonto von Hundeschule-Wittenberg auszugleichen. Im Falle des Zahlungsverzuges kann die Leistung erst dann in Anspruch genommen werden, wenn der zu zahlende Betrag eingezahlt ist.
4.2 Die Kosten der in § 2 beschriebenen Leistungen können durch den Teilnehmenden - spätestens 2 Tage vor dem Leistungsbeginn, gegen Quittung, auch in bar an die Hundeschule-Wittenberg übergeben werden.
4.3. Werden die Kosten nicht rechtzeitig eingezahlt, kann die Hundeschule dennoch das vereinbarte Leistungsentgelt, auch ohne Durchführung der Leistung, beanspruchen und zusätzlich von der künftigen Leistungserbringung Abstand nehmen (Rücktritt vom Vertrag).
§ 5 Leistungsänderungen
Hundeschule-Wittenberg behält sich vor, Inhalte der in § 2 beschriebenen Leistungen zu ändern, wenn Hundeschule-Wittenberg dies als unerlässlich zur zielorientierten Fortführung der Maßnahmen erachtet. Die Leistungsänderung ist im Einzelnen zu erläutern und über Kostenänderungen aufzuklären.
§ 6 Rücktritt durch den Teilnehmer, Übertragbarkeit von Leistungen
6.1 Bei Erwerb einer 6er oder 12er Karte (Einzelblöcke) ist eine Kündigung durch Teilnehmer vor Erreichen der gebuchten Trainingseinheiten nicht statthaft. Die Karte verliert ihre Gültigkeit mit der Inanspruchnahme der letzten vereinbarten Trainingseinheit (6 oder 12 Einheiten). Der Teilnehmende hat, soweit er die Leistungen nicht vollständig in Anspruch nimmt, keinen Anspruch, den für die Karte gezahlten Betrag vollständig oder teilweise erstattet zu bekommen.
6.2 Wird ein Einzeltraining mehr als 48 Stunden vor Trainingsbeginn abgesagt, gilt der Termin als storniert. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet oder gutgeschrieben.- Wird ein Einzeltraining in unter 48 Stunden vor Trainingsbeginn abgesagt, ist der volle Stundensatz zu zahlen, gleich aus welchen Gründen der Kunde / die Kundin den Unterricht absagt
6.3 Der Teilnehmende ist berechtigt, von gebuchten Gruppenkursen jederzeit durch eine schriftliche Erklärung zurückzutreten. Bei Rücktritt bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn, erstattet Hundeschule-Wittenberg dem Teilnehmenden 100% der Gebühr, bei Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Gebühr und bei Rücktritt bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung 25% der Gebühr. Danach erfolgt keine Rückerstattung.
6.4 Der Kunde kann einen Ersatzteilnehmer stellen und die Leistung mit Genehmigung der Hundeschule auf einen Dritten übertragen. Hundeschule-Wittenberg kann der Übertragung widersprechen, wenn Hundeschule-Wittenberg durch diesen oder durch den Hund, andere Teilnehmer oder das Trainingsziel gefährdet sieht.
§ 7 Absage/Stornierung/Verschiebung von Leistungen durch Hundeschule-Wittenberg
7.1. Hundeschule-Wittenberg behält sich vor Kurse, bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl abzusagen oder auf einen anderen Zeitpunkt zu verschieben. Bei endgültiger Absage eines Kurses wird die Gebühr dem Teilnehmenden vollumfänglich erstattet.
7.2 Muss eine in § 2 beschriebene Leistung aus nicht vorhersehbaren und nicht von Hundeschule-Wittenberg zu vertretenden oder beeinflussbaren Gründen durch Hundeschule-Wittenberg abgesagt werden, werden die Teilnehmenden zeitnah informiert. Die Teilnehmenden erhalten einen, in der Höhe der gezahlten und ausgefallenen Leistung, Gutschein für Leistungen nach § 2.
7.3 Sollte eine in § 2 beschriebenen Leistungen witterungsbedingt verschoben werden, hat der Teilnehmende die Möglichkeit, an einem neuen, von Hundeschule-Wittenberg festgelegten Termin, die Leistung in Anspruch zu nehmen. Ein Anspruch auf Erstattung der Gebühr besteht nicht.
§ 8 Pflichten der Teilnehmer / Haftung der Hundeschule
8.1 Jeder Teilnehmende trägt für sich und seinen Hund die Verantwortung, solange er eine Leistung nach § 2 in Anspruch nimmt.
8.2 Sollte der Hund des Teilnehmenden sich in der Vergangenheit oder Gegenwart aggressiv oder verhaltensauffällig gegenüber anderen Lebewesen gezeigt haben, ist das dem Trainer von Hundeschule-Wittenberg unverzüglich und vor Beginn der Leistung mitzuteilen. Hundeschule-Wittenberg behält sich vor, den Teilnehmenden und dessen Hund vom Training auszuschließen oder einer anderen Gruppe zuzuweisen. Dies gilt auch bei Unverträglichkeiten zwischen Hunden der Teilnehmer.
8.3 Teilnehmende haben den Anweisungen der Berechtigten von Hundeschule-Wittenberg während eines Trainings Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung behält sich Hundeschule-Wittenberg vor, den Teilnehmenden von dem Training auszuschließen. Ein Anspruch auf Erstattung der Gebühr besteht in diesem Falle nicht.
8.4 Hundespielzeuge dürfen nur nach Rücksprache mit Hundeschule-Wittenberg zum Training mitgebracht werden. Über die Läufigkeit von Hündinnen muss Hundeschule-Wittenberg 24 Stunden vor Trainingsbeginn informiert werden. In diesem Fall behält sich Hundeschule-Wittenberg vor, den Teilnehmenden mit seinem Hund einer anderen Gruppe zuzuweisen.
8.5 Der Teilnehmende hat einen Berechtigten von Hundeschule-Wittenberg den Nachweis einer gültigen Hundehalterhaftpflichtversicherung vor Beginn des ersten Trainings vorzulegen. Der Teilnehmende ist verpflichtet, Hundeschule-Wittenberg unverzüglich bei Erlöschen der Versicherung zu unterrichten.
8.6. Sollte der Hundehalter einen kranken Hund/eine läufige Hündin zum Training mitbringen, haftet die Hundeschule nicht für etwaige Folgen (Tierarztkosten/Raufereien/Deckung während der Trainingszeit).
8.7. Hundeschule-Wittenberg ist betriebshaftpflichtversichert. Der Umfang der Versicherung als auch die Versicherungsgesellschaft ist im Impressum der Internetpräsenz hinterlegt. Die Hundeschule haftet für fahrlässig verursachte Schäden von Teilnehmern und Hunden anlässlich der Erbringung der in § 2 genannten Leistungen nur im Umfang der Versicherungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung. Für vorsätzlich verursachte Schäden besteht eine volle Eintrittspflicht.
§ 9 Gesundheit des Hundes
Jeder Teilnehmende versichert, dass sein Hund altersentsprechend und regelmäßig geimpft (gegen Tollwut, Staupe, Parovirose, Hepatitis, Leptospirose), ungezieferfrei und gesund ist.
Der Impfschutz ist der Hundeschule-Wittenberg vor Trainingsbeginn nachzuweisen.
§ 10 Unwirksamkeit einzelner Klauseln – Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht zur Folge, dass die gesamten Bedingungen unwirksam sind. Die unwirksame Regelung wird durch eine rechtlich wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlich oder tatsächlich Gewollten nahekommt.
§ 11 Gerichtsstand/geschlechterneutrale Bezeichnung
Der Gerichtsstand ist das Amtsgericht Wittenberg.
Alle Bezeichnungen in diesen Geschäftsbedingungen oder Verträgen erfolgen geschlechterneutral (m/w/d).
Lutherstadt Wittenberg, August 2022